Mahnungen

Mahnungen können (im Gegensatz zu den restlichen Dokumenten) nur für überfällige Rechnungen erstellt werden.

Mahnstufen

Mahnungen können in mehreren und beliebig vielen Mahnstufen erfolgen. Es ist nicht nötig, aber ratsam, Mahnstufen anzulegen.

Bei den Mahnstufen handelt es sich um Texte, die bei der Mahnung verwendet werden. Dabei existieren Textbausteine für die Betreffzeile (z.B. "Zahlungserinnerung", "2. Mahnung", etc.) sowie für die Einleitung und die Schlussformel des Mahnschreibens.

Zusätzlich können pro Mahnstufe noch eine Mahngebühr angegeben werden, welche als zusätzliche Position in der Mahnung erscheint.

Wird für eine überfällige Rechnung eine Mahnung erstellt, werden automatisch die Texte der ersten Mahnstufe inkl. eventuell vorhandener Mahngebühren eingesetzt. Bei der folgenden Mahnung werden die Texte der zweiten Mahnstufe verwendet.

Durch Klick auf eine Mahnstufe am rechten Rand kann auch eine andere Mahnstufe ausgewählt werden. Dadurch ist es möglich, Mahnstufen zu überspringen oder erneut zu durchlaufen.

Der noch offene Rechnungsbetrag wird bereits als Position übernommen. Weitere Posten (z.B. Mahngebühren, Porto, etc.) können wie bei einer Rechnung hinzugefügt werden.

Mehrfache Mahnung

Wird eine Rechnung weiterhin nicht bezahlt, kann erneut gemahnt werden. Beim Erstellen einer neuen Mahnung sucht Billomat selbstständig die nächste Mahnstufe mit den hinterlegten Texten.

In der Übersicht über alle Mahnungen wird nur die letzte Mahnung aufgeführt. Sind weitere, ältere Mahnungen zur selben Rechnung vorhanden, wird vor der Zeile ein Plus-Symbol angezeigt, mit dem die Informationen zu weiteren Mahnungen ausgeklappt werden können.

Zahlungen für Mahnungen

Zahlungen können nicht direkt für Mahnungen gebucht werden, sondern müssen über die überfällige Rechnung erfolgen. Wird die Rechnung, die gemahnt wurde, als bezahlt markiert, werden auch automatisch alle anhängigen Mahnungen als bezahlt markiert.

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